Die Blasebuschbek, ein Vorzeigeobjekt der Wasserrahmenrichtlinie

Im Dezember 2000 trat die europäische Wasserrahmenrichtlinie in Kraft. Sie gilt für alle Gewässer der Europäischen Gemeinschaft, das Grundwasser und die Küsten. Das Ziel ist es, die Gewässer in einen guten ökologischen Zustand zu versetzen und z.B. Bäche wieder von der Mündung bis zur Quelle durchlässig zu machen, d.h. Querbauwerke, Abstürze oder Verrohrungen zu beseitigen.

In der Arbeitsgruppe ELK 22 im Kreis Herzogtum Lauenburg erarbeiten 5 ehrenamtliche Mitarbeiter gemeinsam mit den Behördenvertretern die Maßnahmen und Vorgehensweisen, 3 davon (für die Naturschutzverbände, Städte und Gemeinden, Fischerei) kommen aus Witzeeze.

Vom “Blasebusch” ausgehend war unsere Bek bis zur Mündung in die Linau verrohrt. Untersuchungen hatten aber schon lange gezeigt, dass die Bachfauna im Waldbach besonders wertvoll und der kiesige Untergrund für Fischbrut geeignet war.

Die Verrohrung wurde 2008 aufgehoben und der Bach in Mäandern neu verlegt. Die umgebende Wiese wird extensiv genutzt. Im Frühjahr wächst hier Wiesenschaumkraut und die Schwalben holen sich ihr Baumaterial von den schlammigen Ufern.